Allgemeine Geschaeftsbedingungen
I. Geltung und Allgemeines
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle fotografischen Leistungen von Sandra Reitenbach Fotografie im Geschäftsbereich Sandragrafie, insbesondere für Tier-, Tier- und Mensch- sowie sonstige vereinbarte Fotoshootings und fotografische Dienstleistungen.
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Grundlage des jeweiligen Auftrags sind die zwischen Sandra Reitenbach Fotografie und dem Kunden individuell vereinbarten Leistungen und Konditionen. Diese können insbesondere in einem Angebot, Vertrag oder in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Messenger, vereinbart werden.
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Mit Annahme des Angebots bzw. mit der verbindlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Mit Vertragsschluss werden diese AGB Bestandteil des Vertrags.
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„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Sandra Reitenbach Fotografie im Rahmen des Auftrags erstellten fotografischen Aufnahmen, unabhängig davon, in welcher technischen Form sie vorliegen oder ausgegeben werden.
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Der Begriff „Fotoshooting“ bezeichnet den vereinbarten Zeitraum, in dem die fotografischen Leistungen erbracht werden.
II. Vertragsschluss und Optionen
1. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweilige Angebot von Sandra Reitenbach Fotografie, in dem die vereinbarten Leistungen und Konditionen festgehalten sind. Soweit im Angebot keine andere Frist angegeben ist, ist es 14 Tage ab Zugang beim Kunden gültig.
2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. durch eine verbindliche Buchungsbestätigung von Sandra Reitenbach Fotografie zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail, Messenger oder mündlich erfolgen, sofern sie eindeutig erfolgt.
3. Gegenstand des Auftrags können insbesondere Outdoor-Shootings, Studio-Shootings, Tier- und Tier-Mensch-Shootings, Pferde-Shootings sowie fotografische Begleitungen und sonstige individuell vereinbarte fotografische Leistungen sein.
4. Eine unverbindliche Terminoption kann nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum vorgemerkt werden. Eine Option stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Wird der Termin für einen anderen Kunden verbindlich benötigt, kann Sandra Reitenbach Fotografie den Kunden mit bestehender Option kontaktieren und eine zeitnahe Entscheidung über die verbindliche Buchung verlangen. Erfolgt keine verbindliche Buchung, kann der Termin anderweitig vergeben werden.
III. Durchführung des Auftrags
1. Der Ablauf des Fotoshootings wird zwischen Sandra Reitenbach Fotografie und dem Kunden vor Durchführung des Auftrags abgestimmt. Besondere Wünsche und Vorstellungen des Kunden sind möglichst vor Beginn des Fotoshootings mitzuteilen.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für das Fotoshooting vorgesehene Location genutzt werden darf und dort fotografiert werden darf. Erforderliche Genehmigungen des Eigentümers, Betreibers oder sonstiger Berechtigter sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Sandra Reitenbach Fotografie ist hinsichtlich Bildauffassung, Perspektive, Bildgestaltung, Lichtführung, Farbgebung sowie der künstlerischen und technischen Umsetzung des Auftrags grundsätzlich frei. Der Kunde erkennt an, dass die fotografische Gestaltung dem individuellen Stil von Sandra Reitenbach Fotografie entspricht. Dieser Stil kann anhand der veröffentlichten Beispielbilder auf der Website und den Social-Media-Auftritten nachvollzogen werden.
4. Die Auswahl der zur Bearbeitung und Auslieferung vorgesehenen Fotografien erfolgt durch Sandra Reitenbach Fotografie, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Eine Herausgabe sämtlicher während des Fotoshootings entstandener Aufnahmen ist nicht geschuldet. Technisch oder gestalterisch ungeeignete, doppelte oder vergleichbare Aufnahmen werden nicht ausgeliefert.
5. Der Kunde erhält die vereinbarten Fotografien als digitale Bilddateien im JPEG-Format. Die Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien (RAW-Dateien) ist nicht Bestandteil des Auftrags und erfolgt nicht.
IV. Besondere Bedingungen für Tier- und Pferdefotoshootings
1. Bei Tierfotoshootings ist das Verhalten eines Tieres insbesondere aufgrund ungewohnter Situationen, fremder Personen, Umgebungen oder anderer äußerer Einflüsse nicht vollständig vorhersehbar. Die Umsetzung zuvor besprochener Motive kann daher nicht garantiert werden.
2. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für sein Tier und dessen Verhalten verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Tier keine Gefahr für Personen, andere Tiere oder Sachen ausgeht. Für durch das Tier verursachte Schäden haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen.
3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier zum Fotoshooting in einem geeigneten gesundheitlichen Zustand erscheint. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen oder einer Überforderung des Tieres kann das Fotoshooting zum Schutz des Tieres abgebrochen oder unterbrochen werden.
4. Sollte ein Fotoshooting aufgrund des Verhaltens des Tieres nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, besteht kein Anspruch auf die Umsetzung bestimmter Motive. Eine bereits vereinbarte Vergütung bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einem vollständigen Abbruch aus Gründen, die allein im Verhalten des Tieres liegen, gelten die jeweils vereinbarten Abbruch- bzw. Ausfallregelungen.
5. Bei Pferdefotoshootings ist eine weitere geeignete Person mitzubringen, die sich während des Fotoshootings um das Pferd kümmern kann. Erforderliche Ausrüstung wie beispielsweise Longe, Longiergerte, Bürsten sowie Futter oder Leckerli sind vom Kunden mitzubringen.
6. Bei Outdoor-Fotoshootings können Witterungsbedingungen die Durchführung beeinflussen. Muss ein Termin aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen verschoben oder abgesagt werden, wird nach Möglichkeit gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
7. Bei Tierfotoshootings können je nach Art des Shootings geeignete Hilfsmittel und persönliche Gegenstände wie Fellbürste, Feuchttücher, Lieblingsspielzeug, Futter oder Leckerli sowie gewünschte Accessoires erforderlich sein. Der Kunde wird hierüber gegebenenfalls vor dem Shooting informiert.
8. Bei Fotoshootings mit mehreren Tieren kann nicht garantiert werden, dass alle Tiere gemeinsam oder in der gewünschten Weise fotografiert werden können.
9. Zubuchung fremder Tiere
Werden für ein Fotoshooting auf Wunsch des Kunden Tiere Dritter hinzugebucht oder durch Sandra Reitenbach Fotografie organisiert, erfolgt die Buchung bzw. Vermittlung nach vorheriger Absprache. Für das Verhalten, die Gesundheit und die Sicherheit dieser Tiere sind deren Halter, Eigentümer oder die jeweils verantwortlichen Personen zuständig. Sandra Reitenbach Fotografie übernimmt keine Verantwortung für die Haltung, Versorgung oder das Verhalten solcher Tiere.
10. Bei der Arbeit mit hinzugebuchten Tieren kann die Umsetzung bestimmter Motive oder Aufnahmen aufgrund des Verhaltens, der Eigenschaften oder der äußeren Bedingungen nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere für Tiere, die nicht dem Kunden gehören oder von diesem nicht selbst geführt werden.
11. Bei der Zubuchung fremder Tiere können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden vorab mitgeteilt und sind Bestandteil der vereinbarten Vergütung.
V. Mitwirkungspflichten und Verhalten beim Fotoshooting
1. Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen. Eine Verspätung des Kunden verkürzt grundsätzlich die vereinbarte Aufnahmedauer entsprechend. Eine Verlängerung der Aufnahmedauer ist nur nach vorheriger Absprache und gegen zusätzliche Vergütung möglich.
2. Der Kunde ist verpflichtet, während des Fotoshootings zumutbar mitzuwirken und die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während des Fotoshootings keine Umstände entstehen, die die Durchführung der fotografischen Arbeiten erheblich beeinträchtigen oder gefährden.
4. Bei längeren Fotoshootings werden angemessene Pausen eingeplant. Bei Tier- und insbesondere Pferdefotoshootings werden Pausen entsprechend den Bedürfnissen der beteiligten Tiere berücksichtigt.
5. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände und Wertgegenstände übernimmt Sandra Reitenbach Fotografie keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
VI. Verbindliche Buchungen und Stornierungsregelungen
1. Verbindliche Buchung
Mit der Bestätigung eines vereinbarten Shootingtermins kommt eine verbindliche Buchung zustande. Der vereinbarte Termin wird für den Kunden reserviert und kann während dieser Zeit grundsätzlich nicht anderweitig vergeben werden.
Bei normalen Fotoshootings wird die vereinbarte Vergütung am Tag des Shootings fällig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
2. Absage bei normalen Fotoshootings
Bei einer Verhinderung wird der Kunde gebeten, den vereinbarten Termin möglichst frühzeitig abzusagen oder nach vorheriger Absprache einen Ersatztermin zu vereinbaren. Für normale Fotoshootings erhebt Sandra Reitenbach Fotografie keine pauschale Reservierungs- oder Stornierungsgebühr.
3. Shootings mit hinzugebuchten Tieren
Werden auf Wunsch des Kunden Tiere Dritter für ein Fotoshooting hinzugebucht, wird bei verbindlicher Buchung eine Reservierungsgebühr von 100,00 € fällig. Die Reservierungsgebühr wird bei Durchführung des Fotoshootings vollständig auf die vereinbarte Vergütung angerechnet. Die Reservierungsgebühr dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des Termins bei Sandra Reitenbach Fotografie sowie beim jeweiligen Tierhalter. Je nach Tier können hierfür Termine langfristig freigehalten und zusätzliche organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Bei einer Absage durch den Kunden wird die Reservierungsgebühr grundsätzlich nicht erstattet.
Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten, insbesondere Kosten des jeweiligen Tierhalters, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Besondere Regelungen für Elefantenshootings
Für Fotoshootings mit Elefanten gilt eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen.
Bei verbindlicher Buchung wird eine Reservierungsgebühr von 100,00 € fällig. Diese wird bei Durchführung des Shootings auf die vereinbarte Vergütung angerechnet.
Die verbleibende Vergütung ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin vollständig zu zahlen.
Aufgrund der langfristigen Terminreservierung beim Tierhalter sowie der erheblichen Reise-, Übernachtungs- und Organisationskosten gelten für Elefantenshootings besondere Stornierungsbedingungen.
Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Ausfallregelungen:
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mehr als 30 Tage vor dem Termin: Die Reservierungsgebühr von 100,00 € wird einbehalten.
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30 bis 15 Tage vor dem Termin: Es werden 50 % der vereinbarten Teilnehmergebühr als Ausfallentschädigung berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden hierauf angerechnet.
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14 Tage oder weniger vor dem Termin: Es werden 100 % der vereinbarten Teilnehmergebühr als Ausfallentschädigung berechnet.
Wird durch die Absage eines Teilnehmers die Mindestteilnehmerzahl von drei Personen unterschritten und kann das Elefantenshooting deshalb insgesamt nicht durchgeführt werden, kann Sandra Reitenbach Fotografie den Termin insgesamt absagen. Für den absagenden Teilnehmer gilt in diesem Fall die vorstehende Ausfallregelung. Bereits geleistete Zahlungen der übrigen Teilnehmer werden ihnen vollständig erstattet.
Der Kunde kann anstelle einer Stornierung nach vorheriger Absprache eine geeignete Ersatzperson benennen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die Teilnahmebedingungen akzeptiert und die Teilnahme organisatorisch sowie seitens des Tierhalters noch möglich ist.
VII. Absage durch Sandra Reitenbach Fotografie / Änderungen im Shooting-Ablauf
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Kann Sandra Reitenbach Fotografie einen vereinbarten Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die Sandra Reitenbach Fotografie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht wie vereinbart durchführen, wird der Kunde hierüber schnellstmöglich informiert.
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Soweit möglich, wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart. Bei Shootings mit hinzugebuchten Tieren ist ein Ersatztermin nur möglich, wenn auch der jeweilige Tierhalter dem Ersatztermin zustimmt.
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Muss ein Shooting endgültig abgesagt werden und kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung vollständig erstattet.
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Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen dieser AGB.
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Unwesentliche Änderungen des Ablaufs, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, Witterung, Verfügbarkeit bestimmter Motive, des Verhaltens von Tieren oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich werden, berechtigen nicht zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung, sofern die vereinbarte fotografische Leistung im Wesentlichen erbracht werden kann.
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Bei Outdoor-Shootings kann es aufgrund ungeeigneter Witterungsbedingungen erforderlich sein, einen Termin kurzfristig zu verschieben. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
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Bei Shootings mit Tieren kann das Verhalten eines Tieres dazu führen, dass einzelne zuvor besprochene Motive nicht umgesetzt werden können. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar, sofern Sandra Reitenbach Fotografie die fotografische Leistung unter den gegebenen Umständen ordnungsgemäß erbringt.
VIII. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
1. Bei fotografischen Aufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die teilnehmenden Personen über die Anfertigung von Fotoaufnahmen zu informieren und Personen, die nicht fotografiert werden möchten, der Fotografin mitzuteilen.
2. Die Fotografin wird ihrerseits darauf achten, ihr bekannte Personen, die nicht fotografiert werden möchten, nach Möglichkeit nicht gezielt aufzunehmen.
3. Der Auftraggeber hat die Fotografin über bestehende Einschränkungen oder Vorgaben der jeweiligen Location zu informieren und erforderliche Genehmigungen für die fotografische Tätigkeit einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Wird die Durchführung der fotografischen Aufnahmen durch den Eigentümer, Betreiber oder einen sonstigen Berechtigten der Location untersagt oder eingeschränkt, obwohl der Auftraggeber die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt hat, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen.
5. Bei Veranstaltungen mit mehreren Fotografen oder Videografen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die gewünschte Aufgabenteilung vor Beginn der Veranstaltung mit den beteiligten Personen abzustimmen.
IX. Bearbeitung der angefertigten Bilder
1. Die von Sandra Reitenbach Fotografie ausgewählten Fotografien werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang professionell bearbeitet. Die Bearbeitung umfasst insbesondere die Anpassung von Belichtung, Farbgebung, Weißabgleich, Kontrast, Schärfe und Bildausschnitt sowie eine Retusche im für den jeweiligen fotografischen Stil üblichen Umfang.
2. Die fotografische Bearbeitung und Gestaltung orientiert sich am individuellen Stil von Sandra Reitenbach Fotografie. Dieser Stil kann anhand der auf der Website sowie in den Social-Media-Auftritten veröffentlichten Beispielbilder nachvollzogen werden. Abweichungen einzelner Fotografien von Beispielbildern oder persönlichen Vorstellungen des Kunden stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte fotografische Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
3. Der Kunde kann nach Bereitstellung der Fotografien einmalig Wünsche hinsichtlich einer abweichenden Bearbeitung äußern, sofern die gelieferte Bearbeitung wesentlich vom üblichen fotografischen Stil von Sandra Reitenbach Fotografie abweicht. Ein Anspruch auf darüber hinausgehende individuelle Bearbeitungen besteht nicht.
4. Umfangreiche Retuschen, Composings, Bildmontagen oder sonstige nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
5. Die Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien, insbesondere RAW-Dateien, ist nicht Bestandteil des Auftrags und erfolgt nicht.
X. Gutscheine und Spezialangebote
1. Gutscheine von Sandra Reitenbach Fotografie können für die auf dem Gutschein bezeichnete Dienstleistung oder als Wertgutschein erworben werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
2. Gutscheine können von der Person eingelöst werden, die den Gutschein vorlegt. Eine Übertragung an andere Personen ist möglich, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist.
3. Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
4. Der auf dem Gutschein ausgewiesene Wert bleibt innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum als Preisbindung erhalten. Wird der Gutschein nach Ablauf dieses Jahres eingelöst, bleibt der ursprüngliche Gutscheinwert bestehen; für die gebuchte Dienstleistung gilt jedoch der zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung aktuelle Preis. Ein sich daraus ergebender Differenzbetrag ist vom Kunden zu zahlen.
5. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines nicht genutzten Restbetrages ist ausgeschlossen.
6. Spezial- und Aktionsangebote gelten nur innerhalb des jeweils angegebenen Zeitraums und zu den jeweils angegebenen Bedingungen. Nach Ablauf des angegebenen Zeitraums besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme des Angebots.
XI. Nutzungsrechte und Urheberrecht
1. Das Urheberrecht an sämtlichen von Sandra Reitenbach Fotografie erstellten Fotografien verbleibt bei Sandra Reitenbach Fotografie. Es richtet sich nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
2. Die vom Fotografen erstellten Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Die gesetzlichen Schutzrechte des Fotografen bleiben auch nach Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden bestehen.
3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht ausschließliches sowie zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen Fotografien zur privaten Nutzung.
Die private Nutzung umfasst insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung und Weitergabe an Familienangehörige und Freunde sowie die Veröffentlichung in privaten Social-Media-Profilen.
4. Eine Bearbeitung, Veränderung oder Weitergestaltung der gelieferten Fotografien, insbesondere durch Filter, Composings, Montagen oder den Einsatz von KI-gestützten Bildbearbeitungswerkzeugen, ist nur mit vorheriger Zustimmung von Sandra Reitenbach Fotografie zulässig. Dies gilt nicht für technisch erforderliche Anpassungen im Rahmen der üblichen privaten Nutzung, sofern dadurch der Charakter und die Bildgestaltung der Fotografien nicht wesentlich verändert werden.
5. Eine Nutzung der Fotografien zu gewerblichen, werblichen oder sonstigen kommerziellen Zwecken ist von dem eingeräumten privaten Nutzungsrecht nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls Vergütung. Dies gilt insbesondere für die Nutzung auf Unternehmenswebseiten, in sozialen Medien zu geschäftlichen Zwecken, auf Flyern, in Anzeigen, für Produkte oder sonstige Werbemaßnahmen.
Bei gewerblichen Aufträgen richtet sich der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ausschließlich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
6. Bei Veröffentlichungen der Fotografien freut sich Sandra Reitenbach Fotografie über eine Nennung bzw. Verlinkung als Urheberin. Eine Verpflichtung zur Urheberbenennung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Die Weitergabe der gelieferten Fotografien im Rahmen der privaten Nutzung, insbesondere an Familienangehörige und Freunde, ist zulässig. Eine Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Die Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien, insbesondere RAW-Dateien, ist nicht Bestandteil des Auftrags und erfolgt nicht.
XII. Vom Kunden bereitgestellte Bilder und Dateien
1. Überlässt der Kunde Sandra Reitenbach Fotografie eigene Bilder, Videos oder sonstige Dateien zur Bearbeitung, Gestaltung oder Herstellung von Produkten, versichert der Kunde, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte und Nutzungsbefugnisse verfügt.
2. Der Kunde räumt Sandra Reitenbach Fotografie die für die vereinbarte Bearbeitung, Verwendung und Herstellung des jeweiligen Produkts erforderlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Dateien ein. Dies umfasst auch die hierfür erforderliche Bearbeitung und technische Anpassung.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Verwendung der überlassenen Dateien keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Sandra Reitenbach Fotografie von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden überlassenen Datei geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
4. Für die Qualität, technische Eignung oder Beschaffenheit der vom Kunden bereitgestellten Dateien übernimmt Sandra Reitenbach Fotografie keine Verantwortung. Ist eine Datei für die vereinbarte Bearbeitung oder Herstellung eines Produkts ungeeignet, wird der Kunde hierüber nach Möglichkeit informiert.
5. Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund ungeeigneter oder nicht verwertbarer Dateien des Kunden nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen unberührt.
XIII. Mitwirkungspflichten, Lieferfristen und höhere Gewalt
1. Vereinbarte Liefertermine und Fristen für die Übergabe der Fotografien sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bemüht sich Sandra Reitenbach Fotografie, die bearbeiteten Fotografien innerhalb von vier Wochen nach dem Fotoshooting zur Verfügung zu stellen.
2. Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt voraus, dass der Kunde alle für die Durchführung und Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dateien, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarte Frist entsprechend.
3. Bei umfangreicheren Aufträgen, insbesondere bei aufwendigeren Produktionen oder gewerblichen Aufträgen, kann aufgrund des Umfangs der Bearbeitung eine längere Lieferzeit erforderlich sein. Eine abweichende Lieferfrist wird dem Kunden gegebenenfalls vor Auftragserteilung mitgeteilt.
4. Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare, schwerwiegende und von Sandra Reitenbach Fotografie nicht zu vertretende Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen Sandra Reitenbach Fotografie, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit nach Wegfall des Hindernisses zu verschieben.
5. Kann eine Leistung aufgrund solcher Umstände dauerhaft nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden entsprechend erstattet.
XIV. Vergütung, Reisekosten und Nutzungsgebühren
1. Maßgeblich für die Vergütung sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Die Preise zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung gelten für den jeweiligen Auftrag.
2. Sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind zusätzlich vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Park-, Material- oder sonstige auftragsbezogene Kosten vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt, soweit sie zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen.
3. Für Anfahrten außerhalb des näheren Umfelds von Mönchengladbach können Reisekosten berechnet werden. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Bei gewerblichen Aufträgen können neben dem Honorar gesonderte Nutzungsgebühren für die vereinbarte Nutzung der Fotografien anfallen. Umfang und Vergütung der Nutzungsrechte werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
5. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Sandra Reitenbach Fotografie aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
XV. Zahlung
1. Die vereinbarte Vergütung ist zu dem im jeweiligen Angebot oder Vertrag angegebenen Zeitpunkt fällig.
2. Bei normalen Fotoshootings ist die vereinbarte Vergütung am Tag des Fotoshootings fällig und kann vor Ort in bar oder über die von Sandra Reitenbach Fotografie angebotenen elektronischen Zahlungswege, beispielsweise PayPal, bezahlt werden.
3. Bei gewerblichen Aufträgen sowie bei Aufträgen, bei denen eine Zahlung vor Durchführung des Auftrags vereinbart wurde, gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen.
4. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den Fotografien werden erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
XVI. Leistungen Dritter
1. Soweit für ein Fotoshooting oder eine Produktion Leistungen Dritter, beispielsweise von Make-up-Artists, Stylisten, Tiertrainern oder sonstigen Fachpersonen, erforderlich oder gewünscht sind, werden diese – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter abgerechnet.
2. Sandra Reitenbach Fotografie übernimmt die Organisation bzw. Vermittlung dieser zusätzlichen Leistungen, ist jedoch nicht Vertragspartner dieser Leistungen und übernimmt keine Verantwortung für deren Durchführung, Verfügbarkeit, Preise oder Abrechnung.
3. Die Auswahl oder Empfehlung eines geeigneten Anbieters durch Sandra Reitenbach Fotografie begründet keinen Vertrag zwischen Sandra Reitenbach Fotografie und dem jeweiligen Anbieter.
XVII. Haftung
1. Sandra Reitenbach Fotografie haftet für Schäden des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist.
2. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch Sandra Reitenbach Fotografie oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sandra Reitenbach Fotografie auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
4. Sandra Reitenbach Fotografie trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der im Rahmen des Auftrags erstellten digitalen Bilddaten. Für einen Verlust oder eine Beschädigung der Bilddaten, der trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen eintritt, haftet Sandra Reitenbach Fotografie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
5. Für die Gesundheit und Sicherheit eigener Tiere des Kunden sowie für Schäden, die durch diese Tiere verursacht werden, ist der Kunde verantwortlich. Für Schäden durch hinzugebuchte Tiere Dritter gelten die besonderen Regelungen gemäß Ziffer IV.
6. Die fotografische Gestaltung, insbesondere Bildauffassung, Perspektive, Bildkomposition, Lichtführung, Farbgebung und technische Umsetzung, liegt im künstlerischen Ermessen von Sandra Reitenbach Fotografie. Abweichungen von persönlichen Vorstellungen oder einzelnen Beispielbildern stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte fotografische Leistung im Übrigen vertragsgemäß erbracht wurde.
7. Für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von technischen Einrichtungen, Software, Internetverbindungen oder Übertragungswegen, die nicht im Verantwortungsbereich von Sandra Reitenbach Fotografie liegen, wird keine Haftung übernommen.
XVIII. Aufbewahrung der Bilddaten und Produktqualität
1. Sandra Reitenbach Fotografie bewahrt die im Rahmen eines Auftrags erstellten digitalen Bilddaten freiwillig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nach Abschluss des Auftrags auf. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist nicht geschuldet.
2. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Sandra Reitenbach Fotografie berechtigt, die Bilddaten endgültig zu löschen. Der Kunde ist selbst für die dauerhafte Sicherung der übergebenen Bilddateien verantwortlich.
3. Eine erneute Bereitstellung bereits ausgelieferter Bilddateien kann, soweit die Daten noch vorhanden sind, nach gesonderter Vereinbarung und gegen eine angemessene Vergütung erfolgen. Ein Anspruch auf eine erneute Bereitstellung besteht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht.
4. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von aus dem Bildmaterial hergestellten Produkten haftet Sandra Reitenbach Fotografie im Rahmen der jeweiligen Herstellergarantien und der gesetzlichen Vorschriften.
XIX. Unberechtigte Nutzung und Weitergabe
1. Eine Nutzung, Bearbeitung, Veränderung, Weitergabe oder Veröffentlichung der Fotografien, die über die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, ist nur mit vorheriger Zustimmung von Sandra Reitenbach Fotografie zulässig.
2. Bei einer unberechtigten Nutzung bleiben die gesetzlichen Ansprüche von Sandra Reitenbach Fotografie, insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz und gegebenenfalls eine angemessene Vergütung für die eingeräumte Nutzung, unberührt.
XX. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Für den Gerichtsstand gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern der Geschäftssitz von Sandra Reitenbach Fotografie.
3. Sandra Reitenbach Fotografie nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
