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Bilderklau ist immer noch strafbar!

  • Sandra Reitenbach/Sandragrafie
  • 24. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Juli 2020


Liebe Reitschule P. aus Heinsberg - das gilt auch für euch.

Und als Antwort bekommt man zu hören, "es sei ja öffentlich zu Schau gestellt". Ja, deswegen darf man es trotzdem nicht nehmen. Ich gehe ja auch nicht hin und klaue irgendetwas, was "öffentlich zur Schau gestellt" ist. Zum Beispiel im Museum. Und dann "Wir haben eigene schöne Bilder". Ja, Himmel Herrgottt - dann nehmt die doch bitte gleich!

Gerne weise ich noch einmal auf diesen Blogeintrag hin: http://www.sandragrafie.de/#!Bilderklau-ist-strafbar-wirklich/c5fp/56cee2cd0cf26bd1d3ee59dd

 
 
 

1 Kommentar


Odin God
vor 2 Tagen

Wenn die Energie aufgebraucht ist, um gegen die grassierende Ignoranz im Netz anzudiskutieren, bietet ein abrupter Ausstieg aus dem Paragrafendschungel willkommene Entlastung. Statt sich weiter über Urheberrechtsverletzungen zu ärgern und Beweissicherungen zu betreiben, sorgt ein direkter Abstecher zu unkomplizierter Unterhaltung auf cleobetras.com.de für sofortige Zerstreuung. Die juristischen Debatten beiseitezuschieben und das Geschehen einfach dem Zufall zu überlassen, ist oft das wirksamste Mittel, um den Kopf nach solchen Auseinandersetzungen wieder freizubekommen.

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